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Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

1.          VORBEMERKUNG

1.1      Die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die Rechte und Pflichten zwischen der I P C plast spol. s r.o., mit Sitz in Palackého 753, 394 68 Žirovnice, ID-Nr. 00515566, eingetragen im Handelsregister beim Bezirksgericht in České Budějovice, Az. C17 als Verkäufer (nachfolgend „Verkäufer“) und dem Kunden des Verkäufers als Käufer (nachfolgend „Käufer“) bei Warenverkauf aufgrund von Kaufverträgen, die in der Regel durch die Annahme und die Bestätigung der Bestellung des Käufers durch den Verkäufer zustande kommen (nachfolgend „Vertrag“).

1.2      Die AGB sind Bestandteil des Vertrages. Abweichende Vertragsbestimmungen gehen diesen AGB vor.

 

2.          VERTRAGSSCHLUSS

2.1      Der Vertrag kommt mit Bestätigung der Bestellung des Käufers durch den Verkäufer zustande.

2.2      Die Bestellung kann durch den Käufer persönlich, fernmündlich oder per E-Mail vorgenommen werden.

2.3      Die E-Mail des Käufers ist info@ipcplast.cz.

2.4      Der Verkäufer hat die Bestellung innerhalb von spätestens drei (3) Arbeitstagen nach Erhalt schriftlich per E-Mail dem Käufer gegenüber zu bestätigen. Bestandteil der Auftragsbestätigung sind die Spezifikation der bestellten Ware, gültige Preise, Lieferbedingungen und Liefertermin.

2.5      Die Zahlungs- und Lieferbedingungen richten sich nach INCOTERMS® 2010.

2.6      Mündlich oder fernmündlich getätigte Bestellungen gelten im Umfang, in dem sie schriftlich durch den Verkäufer bestätigt werden.

2.7      Die Bestellung des Käufers ist unverbindlich, solange sie durch den Verkäufer nicht schriftlich bestätigt wird.

 

3.          KAUFPREIS UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

3.1      Der Käufer hat einen Kaufpreis, dessen Höhe im Vertrag festgelegt wird, für bestellte Ware an den Verkäufer zu zahlen (nachfolgend „Kaufpreis“).

3.2      Sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, versteht sich der im Vertrag angeführte Kaufpreis zuzüglich der Verpackungskosten und Kosten für die Übergabe der Ware an den Käufer am Firmensitz des Verkäufers.

3.3      Der Käufer hat den Kaufpreis oder seinen im Vertrag festgelegten Teil aufgrund von durch den Verkäufer ausgestellten Rechnungen per Überweisung auf das auf der Rechnung angeführte Bankkonto, in der auf der Rechnung angeführten Währung und auf eigene Kosten innerhalb der durch Auftragsbestätigung festgelegten Zahlungsfrist zu zahlen. Wird die Kaufpreiszahlung aus einem Nicht-EU-Land oder einem Nicht-EWG-Land geleistet, muss der Käufer bei Überweisung den OUR-, und falls nicht möglich, dann den SHA-Code für die Begleichung von anfallenden Bankgebühren angeben. Der übrigbleibende Teil des Kaufpreises ist innerhalb der in der Auftragsbestätigung angeführten Frist zu zahlen. Die Ware wird erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises geliefert.

3.4      Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, ist der Verkäufer zur Geltendmachung von Verzugszinsen in Höhe von 0,05 % des geschuldeten Betrags für jeden angefangenen Verzugstag bis zur vollständigen Bezahlung berechtigt. Der Käufer ist verpflichtet, die auf diese Weise berechneten Verzugszinsen an den Verkäufer zu bezahlen.

3.5      Sollten Umstände seitens des Käufers, äußere Umstände, die der Verkäufer nicht beeinflussen kann, oder andere wichtige Gründe die Kostensteigerung der Lieferung herbeiführen, kann der Verkäufer den Kaufpreis einseitig erhöhen und diesen Kaufpreis dem Käufer zzgl. der erhöhten Kosten in Rechnung stellen. Der Käufer ist verpflichtet, den nach dem ersten Satz berechneten Preis an den Verkäufer zu zahlen.

 

4.          LIEFERBEDINGUNGEN

4.1      Sofern im Vertrag nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung EXW gemäß INCOTERMS® 2010 (die Ware wird dem Käufer oder dem vom Käufer sichergestellten Frachtführer am Firmensitz des Verkäufers übergeben). Die Lieferung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers. Für den Transport sorgt der Käufer oder ein von ihm bevollmächtigter Dritter. Sollte diese Bedingung seitens des Käufers nicht eingehalten werden, wird der Verkäufer vom Käufer den Ersatz des Schadens verlangen, der durch Verletzung dieser Bedingung entstanden ist.

4.2      Die Lieferfrist beträgt 3–6 Wochen nach Eingang der schriftlichen Auftragsbestätigung des Verkäufers beim Käufer. Liefertermin ist Bestandteil der Auftragsbestätigung.

4.3      Die Lieferfrist verlängert sich angemessen, wenn der Verkäufer an der Erfüllung seiner

Pflichten

a)      durch außerordentliche unvorhersehbare und vom Verkäufer nicht beherrschbare Umstände im Sinne des § 2913 Abs. 2 des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg., bürgerliches Gesetzbuch, in der jeweils geltenden Fassung (nachfolgend „bürgerliches Gesetzbuch“) oder

b)      durch Verzögerung der Pflichterfüllung seitens des Käufers gehindert ist.

4.4      Gerät der Verkäufer aus einem anderen als aus den im Pkt. 4.3 genannten Gründen in Verzug mit der Lieferung, ist der Käufer berechtigt, dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Ist diese Frist erfolglos abgelaufen, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.

4.5      Ist der Käufer in Verzug mit seiner zu erbringenden Leistung aus dem Vertrag, so ist der Verkäufer berechtigt, nach seiner Wahl Lieferungen vorübergehend zurückzuhalten oder nur gegen Vorauszahlung oder gegen Kaufpreiszahlung zum von ihm gesetzten Termin zu leisten oder nach Ablauf einer angemessenen gesetzten Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

4.6      Die Ware wird in vollen Verpackungseinheiten geliefert. Der Mindestbestellwert je Bestellung beträgt EUR 5.000 (in Worten: „fünftausend Euro“).

4.7      Wird das im Pkt. 4.6 dieser AGB angeführte Limit nicht erreicht oder soll die Ware kundenspezifisch angepasst werden, wird die Lieferung unter den im Vertrag vereinbarten Bedingungen durchgeführt.

4.8      Die zulässige Mengenabweichung beträgt +/- 10 % von der Bestellmenge der Ware. Die Lieferung im Rahmen dieser Abweichung wird nicht als mangelhafte Lieferung verstanden und begründet kein Recht des Käufers, die Warenübernahme zu verweigern.

4.9      Gerät der Käufer in Verzug mit der Übernahme der zum Versand bereitgestellten Ware, so ist der Verkäufer berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers einzulagern. Bei Verzug des Käufers mit der Warenübernahme ist der Verkäufer berechtigt, dem Käufer Lagerkosten in Höhe von EUR 0,5 / 1 Palette / Tag der Lagerung zu berechnen und der Käufer ist verpflichtet, die auf diese Weise berechneten Kosten zu zahlen.

4.10   Wenn der Käufer grundlos ablehnt, die bereitgestellte Ware nach der Benachrichtigung über die Abnahmebereitschaft zu übernehmen, ist der Verkäufer berechtigt, vom Käufer eine einmalige Vertragsstrafe in Höhe von 50 % des Warenpreises zu verlangen und der Käufer ist verpflichtet, die auf diese Weise berechnete Vertragsstrafe zu zahlen. Die Vertragsstrafe ist innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Zahlungsaufforderung zur Zahlung fällig.

 

5.          EIGENTUMSÜBERGANG

5.1      Soweit im Vertrag nicht anders geregelt, geht das Eigentum mit der vollständigen Zahlung des Kaufpreises und mit der Warenübernahme auf den Käufer über.

 

6.          HAFTUNG

6.1      Wenn im Folgenden nicht anders vermerkt, richten sich die Gewährleistungsansprüche nach dem bürgerlichen Gesetzbuch.

6.2      Mengenfehler sind vom Käufer unverzüglich zu rügen, spätestens innerhalb von 5 Tagen nach Warenübernahme.

6.3      Qualitätsmängel sind vom Käufer unverzüglich nach Mängelfeststellung zu reklamieren, spätestens jedoch innerhalb von 6 Monaten nach Warenübernahme.

6.4      Die Mängelrüge ist vom Käufer schriftlich beim Verkäufer geltend zu machen.

6.5      Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Zeitpunkt und die Art und Weise der Reklamationsabwicklung, einschließlich der Bestätigung der Instandsetzung und ihrer Dauer bzw. eine schriftliche Begründung der Ablehnung der Reklamation, auszuhändigen.

 

7.          TRANSPORTSCHÄDEN

7.1      Wenn Schäden durch den Käufer festgestellt werden, die durch den Transport entstanden sind, hat der Käufer vor der Entladung vom Frachtführer eine Bestätigung über die Transportschäden anzufordern. Die festgestellten Schäden sind durch den Käufer im CMR-Frachtbrief zu vermerken (nachfolgend „CMR-Dokument“). Dieses ausgefüllte CMR-Dokument wird als Unterlage für beim Transportunternehmen geltend zu machende Schadensersatzansprüche herangezogen.

 

8.          DATENSCHUTZ

8.1      Der Käufer erkennt an, dass die in der von ihm abgesendeten und vom Verkäufer bestätigten Bestellung angegebenen personenbezogenen Daten oder die an den Verkäufer während der Vertragsdauer übermittelten Daten durch den Verkäufer im zur Vertragserfüllung, zur Anspruchserhebung im Zusammenhang mit dem Vertrag und zur Erfüllung von Rechtspflichten notwendigen Umfang verarbeitet werden. Der Verkäufer wird die verarbeiteten Daten so lange aufbewahren, wie dies unbedingt erforderlich ist.

8.2      Der Käufer ist berechtigt, Zugriff auf die im Pkt. 8.1 angeführten Daten anzufordern, sie aktualisieren oder berichtigen zu lassen bzw. ihre Verarbeitung einzuschränken.

 

9.          ANWENDBARES RECHT

9.1 Diese AGB, der aufgrund der AGB abgeschlossene Vertrag sowie die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag richten sich nach dem Recht der Tschechischen Republik.

9.2      Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertrag ist der Sitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand.

 

10.      INKRAFTTRETEN DER AGB

10.1 Diese AGB treten in Kraft am 1. 1. 2020.